Festival Echoes Of Erebos

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kerberos Records OG

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die Teilnahme an dem Festival „Echoes Of Erebos“ sowie die diesbezüglichen Ticketkaufverträge für dieses Festival jeweils mit der Kerberos-Records OG mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift in 1160 Wien, Hippgasse 41/12 eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 484399b. 


§ 2 Begriffsbestimmungen 

Veranstalter“: Ist die Kerberos-Records OG mit Sitz in Wien und Geschäftsanschrift in 1160 Wien, Hippgasse 41/12, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der Firmenbuchnummer 484399b. 

Festival ‚Echoes Of Erebos‘“: Sind die von der Kerberos Records OG veranstalteten Konzerte, welche am 29.4.2023 in der MetaStadt Wien (1220 Wien, Dr. Otto Neurath Gasse 3) stattfinden werden samt deren Rahmenprogramm. 

Käufer“: Ist eine Person, die ein Ticket für die Teilnahme an dem Festival „Echoes Of Erebos“ über die Homepage („https://echoes-of-erebos.at/“) gegen das dort angeführte Entgelt erworben hat. 

Gast“: Ist jede Person, die an dem Festival „Echoes Of Erebos“ teilnimmt. 

Höhere Gewalt“: jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht, das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Gastzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht. 

Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. 


§ 3 Vertragsabschluss 

Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht nach FAGG. 

Der Bestellprozess auf der Onlineplattform (https://echoes-of-erebos.at/) gliedert sich in mehrere Schritte (Auswahl der Ware, Eingabe der Daten des Käufers wie Name und E-Mail-Adresse, Bestätigungs-E-Mail). Der Käufer kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der Käufer kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer unverzüglich eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers und dient als Rechnung des Einkaufs. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und Gebühren (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben), aber exklusive allfälliger Versandkosten. 


§ 4 Änderungen 

Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, und berechtigen zu keiner Refundierung. Terminänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (oder anderer Fälle Höherer Gewalt) gelten jedenfalls dann als zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt, wenn der neue Veranstaltungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegt. Tickets von verschobenen Veranstaltungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für den Ersatztermin verwendet werden; es werden in diesen Fällen keine neuen Tickets ausgestellt. 

Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands bzw. Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit der Veranstaltungsstätte (etwa infolge von Höherer Gewalt) ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (bzw. der Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung 

(etwa infolge von Höherer Gewalt) werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von abgebrochenen Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. über die Website des Veranstalters und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren. 


§ 5 Ticketrücknahme 

Eine Ticketrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Sämtliche gesetzliche, behördliche oder vom Veranstalter festgelegte zumutbare Auflagen und Maßnahmen (einschließlich dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer Schutzmaske, der Durchführung von Gesundheitstests bzw. dessen Vorlage oder eines Nachweises von Schutzimpfungen) sind von sämtlichen Gästen ausnahmslos einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Sofern ein Gast eine solche Auflage oder Maßnahme nicht einhält (aus welchem Grund auch immer), ist der Veranstalter berechtigt, dem Gast den Zutritt zur Veranstaltung ersatzlos zu verweigern bzw. den Gast der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Der Kunde ist in diesen Fällen weder zum Retournieren der Tickets berechtigt, noch stehen ihm sonstige (Ersatz-)Ansprüche gegen den Veranstalter zu. 

Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung können Tickets retourniert werden, wobei das genaue Prozedere der Refundierung vom Veranstalter zeitgerecht nach Absage auf der Website des Veranstalters und/oder der Veranstaltungsstätte bekannt gegeben wird. Im Falle einer Refundierung können allfällige Gebühren nicht rückerstattet werden, da die entsprechenden Leistungen im Rahmen der Vertragsabwicklung bereits erbracht wurden. Die Höhe der Gebühren kann dabei variieren, beträgt aber üblicherweise rund 10%. 

Abweichend von § 5 2. Absatz gilt für Veranstaltungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie oder sonstiger Fälle Höherer Gewalt entfallen sind, Folgendes: Dem Kunden wird anstelle der Rückzahlung des Ticketpreises ein Gutschein über den zu erstattenden Betrag ausgestellt. Hinsichtlich des Wertes des auszustellenden Gutscheines gelten die Bestimmungen des KuKuSpoSiG (sinngemäß). Der Gutschein kann an jede natürliche Person übergeben werden. 


§ 6 Reduktion der Teilnehmerzahl aufgrund Höherer Gewalt 

Sofern eine Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt zwar nicht gänzlich abgesagt werden muss, sich jedoch die höchstzulässige Kapazität der Veranstaltung reduziert (etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Gastzahl) 

kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kunden zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Käufer, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelt die Regelung des § 5 (Gutscheinlösung). Die Regelung gemäß § 8 (Leistung einer Entschädigungszahlung) ist in diesen Fällen nicht anwendbar. 


§ 7 Wiederkaufsrecht des Veranstalters 

Sofern eine Veranstaltung überbucht ist und der Veranstalter sohin (gesetzlich) verpflichtet ist, dem Käufer oder Gast den Besuch einer Veranstaltung zu verbieten, wird der Veranstalter zunächst versuchen, den Käufer oder Gast gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf den Besuch der Veranstaltung und zur Rückgabe ihrer Tickets zu bewegen. Der Käufer räumt dem Veranstalter für diese Fälle hiermit darüber hinaus ein einseitig durch den Veranstalter ausübbares Wiederkaufsrecht ein, welches den Veranstalter berechtigt, die vom Käufer erworbenen Tickets jederzeit (auch noch am Tag der Veranstaltung) zurückzukaufen. Die Höhe des Wiederkaufspreises entspricht dabei dem vom Käufer tatsächlich gezahlten Kaufpreis für die Tickets. Darüber hinaus stehen dem Käufer oder Gast im Zusammenhang mit der Ausübung des Wiederkaufsrechts keine (Kostenersatz-)Ansprüche zu. Für den Fall, dass die höchstzulässige Kapazität einer Veranstaltung wegen Fällen Höherer Gewalt reduziert werden muss und der Käufer oder Gast daher nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, kommt diese Bestimmung nicht zur Anwendung; es gilt ausschließlich § 7 dieser AGB. 


§ 8 Übertragbarkeit 

Tickets können grundsätzlich übertragen werden. Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. 


§ 9 Ticketverlust 

Bei Verlust eines Tickets wird kein Ersatz geleistet. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Tickets bei denen der Abriss entfernt wurde sind ungültig. Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte verlieren die Tickets ihre Gültigkeit. 

Für die Anreise zur Veranstaltungsstätte sind die Gast selbst verantwortlich sowie auch für ihr rechtzeitiges Erscheinen. 


§ 10 Ton- und Bildaufnahmen durch den Veranstalter 

Jeder Gast stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird, zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Gast der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen. 


§ 11 Ton- und Bildaufnahmen durch den Gast 

Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Gäste sind nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, (Glas-)Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Gast zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter (bzw. die Veranstaltungsstätte) in gesonderten Hausordnungen bzw. Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln. 


§ 12 Haftung 

Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter (soweit gesetzlich zulässig) keine Haftung. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung hat jeder Gast selbst zu sorgen (die Mitnahme von Regenschirmen ist jedoch aus Sicherheitsgründen untersagt). 


§ 13 Rechtswahl 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.